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Der gelbe Schein liegt beim Arbeitgeber, doch am Abend steht die Frage im Raum: Darf ich trotzdem beim Nebenjob aushelfen? Viele Arbeitnehmer glauben, eine Krankschreibung bedeute automatisch Stubenarrest. Das stimmt so nicht, aber die Sache hat einen Haken, der schon manchen Job gekostet hat.

Montagmorgen, Fieber, und der Gedanke: 'Ich melde mich gleich' — aber dann passiert es doch erst am Nachmittag. Was zunächst wie eine Kleinigkeit wirkt, kann arbeitsrechtlich erhebliche Folgen haben. Denn § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG verpflichtet jeden Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
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